Werden Sie Stifter
Die Gemeinschaftsstiftung Mölln ist berechtigt, Zuwendungen in Geld- oder Sachwerten entgegenzunehmen.
Ab einem Betrag von 2.500,- Euro werden Sie satzungsgemäß Mitglied der Stifterversammlung.
Mit einer Stiftungszuwendung erhalten Sie eine Stiftungsurkunde. Als Zustifter haben Sie so die Gewissheit, dass Ihr Geld über Generationen hinweg erhalten bleibt und der Zinsertrag Jahr für Jahr einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl Möllns leistet.
Stifter können alle natürlichen Personen, sowie alle juristischen Personen und Institutionen wie Firmen, Kanzleien, Praxen, oder Vereine werden.
Namensstifter
Ab einem Betrag von 20.000,- Euro kann der Vorstand der Gemeinschaftsstiftung Mölln zulassen, dass ein zweckgebundener Fond mit Ihrem Namen eingerichtet wird.
In diesem Fall können Sie bestimmen, welches Projekt damit langfristig unterstützt werden soll, sofern die Ziele dieses Projektes mit den Zielen der Satzung der ,Gemeinschaftsstiftung Mölln in Einklang stehen.
Damit bleibt das von Ihnen geförderte Projekt langfristig untrennbar mit Ihrem Namen verbunden.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg
DE87 2305 2750 0081 6606 07