Unsere Förderungsziele
1) Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie der Bildung und Ausbildung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen, deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung gestärkt werden. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.
2) Förderung von Kunst und Kultur durch die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen und u.a. durch die Ausstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.
3) Förderung des Sports durch die Förderung von Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen wie z.B. internationale Wettkämpfe, die der Völkervertändigung dienen und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinerte durchführen.
4) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutz-organisationen, insbesondere durch die Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.
5) Förderung der internationaler Gewinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und Völkerverständigungsgedankens neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften, auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Aussiedlern und Ausländern sowie die Organisation und Durchführung von internationalen Jugendcamps.
Auf Dauer angelegt
Geldspenden an Vereine oder Initiativen werden ausgegeben, während die Stiftung das von Ihnen zugeführte Kapital anlegt, um mit den immer wiederkehrenden Zinserträgen langfristig Projekte zu fördern.
Das Herz der Gemeinschaftsstiftung Mölln ist daher der Kapitalstock. Den Ertrag dieses Kapitals nutzt sie Jahr für Jahr, um drängende Probleme zu lösen.
Stiftungen erfüllen einen gemeinnützigen Zweck und werden daher auch staatlich gefördert.
Neben den Zuwendungen zum Kapitalstock kann die Stiftung auch für die in der Satzung genannten Zwecke Spenden zur zeitnahen Verwendung entgegennehmen, die entsprechend dem von Ihnen gewünschten Zweck verwendet werden.
Steuerliche Gesichtspunkte
Spenden an die Gemeinschaftsstiftung Mölln sind, wie üblich, entsprechend den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes abzugsfähig.
Steuerfrei sind Zuwendungen von Todes wegen, da in diesem Fall keine Erbschaftssteuer abzuführen ist. Sollten Sie also die Gemeinschaftsstiftung Mölln als eine sinnvolle Adresse für Ihr Erbe sehen, haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Vermächtnis in vollen Umfang den Zwecken der Stiftung zukommt.
Ansprechpartner in steuerlichen Angelegenheiten der Gemeinschaftsstiftung Mölln ist der im Vorstand vertretene
Steuerberater
Manfred Kampf
Hauptstraße 14
23879 Mölln.